Allgemeine Geschäftsbedingungen für Events
Präambel
Die Radio Charivari OHG hat sich dem Wohl der Hörer von 95.5 Charivari verschrieben. Unser Service-Portfolio umfasst die Planung und Durchführung von kleinen sowie großen Events, die wir gerne für Sie zu einem Highlight im Veranstaltungskalender werden lassen. Wir freuen uns auf die nächste Party mit Ihnen, den Hörern von Münchens Hitradio.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf das Rechtsverhältnis zwischen der Radio Charivari OHG (nachfolgend „Veranstalter“ genannt) und dem Käufer von Tickets für die vom Veranstalter veranstalteten Partys (z.B. rooftop-Party) (nachfolgend „Käufer“ oder „Besucher“) Anwendung.
I. Vertragsabschluss, Stornierung von Tickets, Widerruf
- Ein Rechtsverhältnis wird durch den Kauf von Eintrittskarten ausschließlich zwischen dem Käufer und dem Veranstalter begründet. Der Verkauf der Eintrittskarten erfolgt ausschließlich online. Der Käufer erhält ein elektronisches Ticket, das er nach dem Bestellvorgang am eigenen Drucker ausdrucken muss. Der einmalig verwertbare Ticketcode wird am Veranstaltungstag am Einlass entwertet. Weitere Ticketkopien berechtigen nicht zum Zutritt der Veranstaltung. Der Besucher hat dafür Sorge zu tragen, dass keine mehrfachausgedruckten Tickets durch Dritte missbraucht werden können.
- Der gewerbliche Wiederverkauf von Tickets ist untersagt. Tickets dürfen privat nicht zu einem höheren Preis als dem aufgedruckten Ticketpreis zzgl. nachgewiesener Gebühren, die beim Erwerb der Tickets berechnet wurden (z.B. Vorverkaufsgebühren), verkauft werden. Tickets dürfen nicht über Internet-Auktionshäuser oder Internet-Ticketbörsen veräußert werden.
- Der Käufer sichert zu, dass alle von ihm beim Bestellvorgang angegebenen Daten wahr und vollständig sind und er zur Verfügung über die von ihm beim Bestellvorgang angegebenen Zahlungsmittel berechtigt ist.
- Gekaufte Tickets können nicht storniert werden. Insbesondere besteht kein Widerrufsrecht. Für Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitveranstaltungen, insbesondere Eintrittskarten für Veranstaltungen, findet das Fernabsatzgesetz gemäß §312g BGB keine Anwendung. Dies bedeutet, dass jede Bestellung von Tickets bindend und der Kunde zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Tickets verpflichtet ist.
II. Absage und Verlegung von Veranstaltungen, Erstattung von Tickets
- Der Veranstalter ist berechtigt, eine Veranstaltung vor deren Beginn (maßgeblich ist die Uhrzeit des Beginns, die auf dem Ticket aufgedruckt ist) aus wichtigem Grund, höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnung abzusagen.
- Ein Abbruch der Veranstaltung aus den in vorgenannten Gründen innerhalb der ersten 60 Minuten nach dem auf der Eintrittskarte aufgedruckten offiziellen Beginn gilt ebenfalls als Absage bzw., falls ein Ersatztermin angesetzt wird, als Verlegung der Veranstaltung. Bei einem späteren Abbruch gilt die Veranstaltung als durchgeführt mit der Folge, dass dem Käufer ein Erstattungsanspruch hinsichtlich des Eintrittspreises nur zusteht, wenn der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder ein Erfüllungsgehilfe den Abbruch grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.
- Bei vollständiger Absage (i.S.v. Ziffer II 1. sowie II. 2 Satz 1) der Veranstaltung hat der Käufer ein Recht auf Erstattung des vollen Eintrittspreises (ohne Vorverkaufsgebühren). Die Erstattung erfolgt gegen Übersendung des Online-Tickets (per E-Mail als pdf). Das Ticket ist innerhalb von 14 Tagen nach dem Veranstaltungstermin an radio@charivari.de – oder ausgedruckt an Radio Charivari OHG, Paul-Heyse-Str. 2-4, 80336 München unter Nennung einer deutschen Bankverbindung zu schicken. Es genügt die rechtzeitige Absendung. Die Erstattung erfolgt per Überweisung. Der Veranstalter weist darauf hin, dass die Bearbeitung bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen kann. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.
- Bei zeitlicher Verlegung der Veranstaltung sind die Eintrittskarten für den Ersatztermin unbeschränkt gültig. Ein Anspruch auf Rücktritt von dem Vertrag und damit auf Erstattung des Eintrittspreises (ohne Vorverkaufsgebühren) besteht nur bei zeitlicher Verschiebung um mehr als drei Monate.
- Falls erforderlich, ist der Veranstalter berechtigt, Veranstaltungen räumlich zu verlegen und/oder einen anderen Termin ersatzweise zu benennen.
- Über eine Absage oder Verlegung wird der Veranstalter den Käufer schnellstmöglich über seine Website (www.charivari.de), auf Facebook sowie per E-Mail, soweit eine gültige Adresse vorliegt, informieren.
- Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche wegen einer Absage, einer Verlegung oder eines Abbruch einer Veranstaltung können nicht geltend gemacht werden.
III. Durchführung der Veranstaltung & Haftung
- Programmänderungen bleiben jederzeit, auch kurzfristig und ohne vorherige Ankündigung vorbehalten. Der Veranstalter bemüht sich im Falle der Absage einzelner Künstler/DJs um angemessenen Ersatz. Ansprüche des Besuchers wegen der Absage einzelner Künstler/DJs bestehen auch dann nicht, wenn diese im Zeitpunkt des Kaufs der Eintrittskarte angekündigt waren. Die Ankündigung einzelner Künstler/DJs stellt insoweit keine Zusicherung oder Garantie dar.
- Personen unter 18 Jahren dürfen nicht an der Veranstaltung teilnehmen. Ihnen kann der Zutritt zum Veranstaltungsgelände verweigert werden. Der Eintrittspreis wird nicht erstattet.
- Der Zutritt zur Veranstaltungs-Location wird nur im Rahmen der behördlich genehmigten Besucherkapazitäten gewährt. Bei Erschöpfung des Aufnahmevolumens ist dem Veranstalter eine vorübergehende Beschränkung des Zutritts möglich, ohne dass dies einen Anspruch auf (teilweise) Rückerstattung des Ticketpreises begründet.
- Der Veranstalter behält sich vor, Personen trotz gültiger Eintrittskarte am Einlass abzuweisen. Der Eintrittspreis wird in diesem Fall nicht erstattet. Eine Abweisung kann insbesondere aus folgenden Gründen erfolgen:
- Alkoholisiertes Erscheinungsbild oder offensichtlicher BtM-Einfluss
- das Mitführen von gefährlichen Gegenständen
- aggressives, gewaltbereites oder beleidigendes Auftreten
- ggf. Nichteinhaltung eines Dresscodes (nur bei entsprechender Angabe auf dem Ticket)
- Den Weisungen des Veranstalters und des eingesetzten Ordnungspersonals ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen führen zum entschädigungslosen Verweis von der Veranstaltungsstätte.
- Dem Besucher ist bekannt, dass auf dem Veranstaltungsgelände vom Veranstalter, dessen Beauftragten oder sonstigen Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung Bild-, Video- und Audioaufnahmen zum Zweck einer medialen Auswertung im Radio, TV, Print- und Online-Medien gefertigt werden. Der Besucher willigt mit dem Betreten der Veranstaltungsstätte unentgeltlich in die Aufnahme seines Bildnisses und seiner Stimme sowie in die anschließende Verwertung dieser Aufnahmen in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien sowie der Archivierung dieser Aufnahmen ein. Der Besucher hat das Recht, eine derartige Nutzung seines Bildnisses durch eindeutigen Hinweis zu untersagen.
- Dem Besucher sind Ton-, Bild- und Videoaufnahmen auf dem Veranstaltungsgelände nur für private Zwecke gestattet. Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt und führen zum sofortigen und entschädigungslosen Verweis von der Veranstaltungsstätte.
- Während der Veranstaltung wird laute Musik dargeboten, die innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte liegt. Personen die auf bestimmte Töne oder laute Musik überempfindlich reagieren wird empfohlen, die Veranstaltung nicht zu besuchen oder beim Veranstalter nach entsprechendem Gehörschutz zu fragen. Für Hörschäden wird keine Haftung übernommen.
- Wird die Garderobe vom Veranstalter organisiert – und nicht vom Gastgeber der Location vor Ort, gelten folgende Bedingungen: Der Besucher kann seine Garderobe während der Veranstaltung gegen Aushändigung einer Garderobenmarke dem Garderobenpersonal übergeben. Der Veranstalter haftet nur für eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung der Aufbewahrungspflichten durch das Garderobenpersonal. Die Haftung beschränkt sich auf den Zeitwert des Garderobenstücks bis zur Höchstsumme von 100,00 € pro Garderobenmarke. Von der Haftung ausgeschlossen sind Bargeld und andere in den Kleidungsstücken befindliche (Wert-)Gegenstände (z.B. Geld, Handy, Schlüssel etc.). Die Abgabe solcher Gegenstände, wie andere in Kleidungsstücken befindliche Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr. Die Garderobe wird gegen Vorlage der Garderobenmarke ohne Nachprüfung der Berechtigung an den Besucher zurückgegeben. Garderobengegenstände dürfen ohne Marke nur dann ausgehändigt werden, wenn glaubhaft gemacht worden ist, dass der Besucher der berechtigte Empfänger ist (z.B. Ausweis oder Führerschein in dem Garderobengegenstand). Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, Nachforschungen über die tatsächliche Berechtigung des Empfängers bei der Aushändigung eines zur Aufbewahrung übergebenen Garderobengegenstandes gegen die Rückgabe einer Garderobenmarke anzustellen. Bei Verlust oder Schäden an den zur Aufbewahrung übergeben Garderobenstücken ist das Garderobenpersonal unverzüglich zu informieren.
- Der Gastronomiebetrieb in der Veranstaltungsstätte handelt nicht im Namen oder im Auftrag des Veranstalters, sondern ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, ohne Erfüllungsgehilfen des Veranstalters zu sein. Vertragsbeziehungen bestehen deshalb bei Inanspruchnahme von Gastronomieleistungen nur zwischen Besucher und dem jeweiligen Gastronomiebetrieb.
- Der Veranstalter haftet für Schäden, die einem Besucher auf oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, mit folgender Maßgabe:
- für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer schuldhaften Pflichtverletzung des Veranstalters, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen, nach den gesetzlichen Bestimmungen;
- für sonstige Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Veranstalters, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen nach den gesetzlichen Bestimmungen;
- für sonstige Schäden, die auf einer einfachen fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) beruhen, insbesondere für Schäden aus der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten, haftet der Veranstalter nur, soweit diese Schäden für den Veranstalter vertragstypisch vorhersehbar waren.
- Für Fremdleistungen (z. B. gastronomische Leistungen) und evtl. daraus resultierenden Schäden haftet nicht der Veranstalter, sondern der jeweilige Leistungserbringer direkt.
IV. Sonstiges & Schlussbestimmungen
- Auf die geltenden Datenschutzbestimmungen wird hingewiesen (http://www.charivari.de/radio/kontakt/datenschutz.html).
- Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.
- Das Vertragsverhältnis zwischen Veranstalter und Käufer richtet sich allein nach deutschem Recht. Soweit gesetzlich zulässig, vereinbaren die Parteien für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis als Gerichtsstand München.